Fünfjährige Generalinspektion
Gemäß DIN 1999-100 „Abscheider für Leichtlüssigkeiten; Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2“ sind Öl- und Benzinabscheideranlagen und gemäß DIN 4040-100 "Fettabscheider" alle fünf Jahre durch einen Fachkundigen einer sogenannten „Generalinspektion“ zu unterziehen.
Alles aus einer Hand:
- Komplette Entleerung und Entsorgung der Abscheiderinhalte
- visuelle Begutachtung des Bauzustandes
- Dichtheitsprüfung durch unsere geschulten und fachkundigen Prüfer
- Erfolgt die Prüfung im Zusammenhang mit der VAwS-Abnahme, so kooperieren wir mit zahlreichen Sachverständigen des TÜV (link zum Portal netinform) und koordnieren den kompletten Prüfablauf.
Ihr Prüfbericht enthält folgende Aussagen
- zum Betreiber und dem Genehmigungsumfang der Anlage.
- zu durchgeführten Entsorgungen, Fremdüberwachungen, Analysen.
- zur Bemessung der Abscheideranlage.
- zur Überhöhung.
- zur Schwimmertarrierung.
- zum Bauzustand und der Funktionstüchtigkeit der Anlagenteile, Warnanlagen, Koaleszenzeinsätze, selbsttätige Verschlußeinrichtungen, Probeentnahmeeinrichtungen, Prallbleche, Beschichtungen, Typenschilder.
- zur Dichtheit aller zur Abscheideranlage gehörenden Komponenten.
Jasmin Hatai-Ulm


Vertrieb/Generalinspektion/Marketing
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